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BSG, 14.07.2009 - B 9 SB 30/09 B |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Stuttgart - S 17 SB 6694/03
- LSG Baden-Württemberg - L 8 SB 1447/06
- BSG, 14.07.2009 - B 9 SB 30/09 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 14.07.2009 - B 9 SB 30/09 B
3 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie vorliegend - darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160a Abs. 2 Nr. 3 SGG), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).